Betriebserlaubnis nach Art. 16 (EU) 2019/947

Seit Anfang Juli 2022 haben wir eine Betriebserlaubnis nach Artikel 16 der Verordnung (EU) 2019/947.

Diese Betriebserlaubnis sichert uns den Weiterbetrieb unseres Modellflugplatzes in einem gesicherten rechtlichen Rahmen.

Im Rahmen unserer Betriebserlaubnis dürfen wir

  • Modelle bis 25 kg fliegen
  • bis zum 300 m hoch fliegen (im Gegensatz zu den 120 m)
  • im Flugbereich laut Zeichnung unsere Modell bewegen
  • Elektromodell von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang
  • Verbrennerbetriebszeiten laut Unterlagen bzw. Tafel am Platz

Dafür müssen wir ein paar einfache Regeln erfüllen:

  • Registrierung und Kompetenznachweis vorhanden (gilt für Mitglieder und Gäste)
  • Durch Unterschrift bestätigte Kenntnisnahme der Betriebserlaubnis
  • Erstflug-Checkliste für die Modelle erstellt und mitgeführt
  • Im Flugbuch registriert
  • Gäste benötigten zusätzlich eine Genehmigung durch ein Vorstandsmitglied und müssen durch Unterschrift im Flugbuch bestätigen die obigen Regeln zu beachten.

Flugbereich

Bescheid Betriebserlaubnis

Diese Übersicht stellt nur einen Auszug aus dem Bescheid der Betriebserlaubnis dar. Bitte lest diese durch und beachtet sie. Unser Schriftführer hat die wichtigsten Punkte in einer Stichwortliste zusammen gefasst.

  • Flugberechtigung auf dem Modellflugplatz vom MSFC-Rheintal
    • alle Mitglieder vom MSFC-R ab 14 Jahren mit Registrierung und Kompetenznachweis, unterzeichneter Bescheid, erstellte Erstflug-Checkliste 
    • Gastpiloten mit Versicherungsnachweis, Registrierung, Kompetenznachweis, Genehmigung durch ein Vorstandsmitglied, Unterschrift im Flugbuch nach Info zu den Vorgaben vom Bescheid, erstellte Erstflug-Checkliste
    • Jeder Pilot der am Flugbetrieb teilnimmt hat sich im Flugbuch zu registrieren
  • Modelle… bis max. 25kg Abfluggewicht…
    • Antriebsarten siehe in den Unterlagen
    • auf jedem Modell muss die Registrierungsnummer vom Modell – Betreiber angebracht sein
  • Flughöhe… max. 300 Meter
  • Flugbereich… siehe Unterlagen bzw. ausgehängte Bilder…
    • Als Richtwert, min. 20 Meter paralleler Abstand zur Straße im Norden, sowie 30 Meter zum Pferdehof Broger auf der östlichen Seite
  • Flugverbotszonen… siehe Unterlagen bzw. ausgehängte Bilder…
    • nochmals spezieller Hinweis auf das Überflugverbot vom Pferdestall Broger und vom Kuhstall südlich vom Platz 
    • die Frutz im Norden ist absolutes Tabu
    • Zuschauerraum, Parkplatz, Clubhütte ebenfalls Tabu 
  • Betriebszeiten… siehe Unterlagen, ohne Verbrennerantrieb von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang
  • Sicherheit… Personen, Vierbeiner, sowie Fahrzeuge dürfen nicht gefährdet werden…
    • nach Möglichkeit ist ein Flugbeobachter einzusetzen der den Boden sowie den Flugraum beobachtet und bei einer Annäherung, die Modellflugpiloten unmissverständlich informiert
    • Bei einer Annäherung und möglichen Gefährdung ist mindestens mit einer angepassten und sofortigen Änderung vom Flugverlauf zu reagieren. 
    • bei Bedarf ist der Flug zu beenden und zu landen
    • Manntragender Luftverkehr hat absoluter Vorrang
    • helle einfarbig lackierte Modelle müssen im äußeren Sechstel der Tragflächen mit einer Signalfarbe z.B.: rot gekennzeichnet werden
    • Regelverstöße sind durch den Vorstand verpflichtend zu dokumentieren siehe (MFBO Pkt.16) sowie (Richtlinien AERO Pkt. 5)  
    • Meldepflicht bei Ereignissen, Schäden, Unfällen siehe (Richtlinie AERO Pkt. 8)